Aussetzung der Vollziehung wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit
des Ausschlusses des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste
Bewirtungskosten
Gemeinschaftsrechtswichtigkeit des
Ausschlusses des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste
Bewirtungskosten
Umsatzsteuer 1999
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob
das Recht zum vollen Vorsteuerabzug aus betrieblich veranlassten
Bewirtungskosten durch nationales Recht eingeschränkt werden darf.
2. An der Vereinbarkeit der
Ausschlussregelung des § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG in Verbindung mit § 4
Abs. 5 Nr. 2 EStG mit Art. 17 der Sechsten Richtlinie bestehen ernstliche
Zweifel.
3. Wegen der Unvereinbarkeit des
teilweisen Ausschlusses des Rechts auf Vorsteuersteuerabzug bei angemessenen
und nachweislich betrieblich veranlassten Bewirtungskosten durch § 15 Abs.
1a Nr. 1 UStG kann sich der Steuerpflichtige unmittelbar auf das für ihn
günstigere Gemeinschaftsrecht des Art. 17 Abs. 2 und Abs. 6 der Sechsten
EG-Richtlinie berufen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 424 Nr. 7 EFG 2003 S. 495 EFG 2003 S. 495 Nr. 7 INF 2003 S. 213 Nr. 6 KÖSDI 2003 S. 13675 Nr. 4 HAAAB-09795
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 02.12.2002 - 14 V 3486/02
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