Zu den Voraussetzungen des Ausfuhrnachweises (Abnehmernachweis)
bei Einkäufen von Drittlandsreisenden im Duty-Free-Shop eines Flughafens
(§ 17 UStDV)
Aussetzung der Vollziehung in Sachen
Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1, 2/2002
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass bei Einkäufen von Drittlandsreisenden im Duty-Free-Shop
eines Flughafens der Betreiber die Voraussetzungen zur Erlangung der
Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen gemäß § 6 Abs. 1
Nr. 2 i.V.m.
§ 6 Abs. 3a UStG
nachzuweisen hat.
2. Im Hinblick auf die Angaben, die
der Ausfuhrbeleg nach
§ 17 UStDV
enthalten soll, ist es nicht zu beanstanden, wenn das Finanzamt verlangt, dass
das Verkaufspersonal auf dem beim Lieferer verbleibenden Rechnungsduplikat die
Nummer des Grenzübertrittspapiers, den Namen und den Wohnort des Abnehmers
sowie den Zielort der Reise und die Flugnummer vermerkt.
Fundstelle(n): XAAAB-09794
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 17.09.2002 - 14 V 3480/02
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