Liebhaberei bei einem berufsmäßig tätigen
Konzeptkünstler
Leitsatz
1. Einem bereits über Jahrzehnte
hauptberuflich selbständig tätigen, international renommierten
Konzeptkünstler, dessen vielfältige Aktivitäten ein meist
positives Echo in den Medien und Würdigungen bzw. Bestätigungen durch
Fachleute erfahren, ist nicht allein deshalb, weil der materielle Erfolg bisher
ausblieb, so dass sich über einen Zeitraum von 14 Jahren ein Gesamtverlust
ergibt, die Möglichkeit zu versagen, einkommensteuerlich relevante
Einkünfte i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zu erwirtschaften.
2. Bei Künstlern ist der
Zeitraum für die Ermittlung des Totalgewinns nicht auf das Pensionsalter
von 60 oder 65 Jahren zu begrenzen, sondern von der gesamten Lebenszeit
auszugehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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