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FG München Urteil v. - 13 K 1622/97

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 S. 5, EStG § 7 Abs. 4 S. 3, EStG § 7 Abs. 1 S. 6, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, EStG § 21

AfaA bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wegen Anordnung der Einstellung des in den vermieteten Räumen befindlichen Betriebes oder wegen Abbruchs der Gebäude durch den Käufer des Grundstücks

Leitsatz

1. Eine AfaA für ein gewerblich vermietetes Grundstück aufgrund der Anordnung zur Einstellung des in den Räumen befindlichen Betriebes ist nicht gerechtfertigt, solange das Gebäude an andere Gewerbetreibende vermietbar ist.

2. Wird nach dem Verkauf eines bisher vermieteten Grundstücks das Gebäude durch den Käufer abgebrochen, ist dies kein eine AfaA begründendes Ereignis, weil es in keinem inneren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit steht.

Fundstelle(n):
SAAAB-09508

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FG München, Urteil v. 28.11.2000 - 13 K 1622/97

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