Zahlungen nach Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
zur Abgeltung rückständigen Arbeitslohns keine steuerfreie
Abfindung
Leitsatz
1. Zahlungen eines Arbeitgebers nach
der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, die auf erdientem
Arbeitsentgelt (rückständigem Arbeitslohn) beruhen, sind
steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine steuerfreie Abfindung liegt insoweit nicht
vor. Dem steht die Bezeichnung der Zahlung als Abfindung im Vergleich der
arbeitsgerichtlichen Parteien nicht entgegen.
2. Abfindungen sind
Entschädigungen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der
Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, insbesondere
des Verlustes des Arbeitsplatzes, erhält. Die Zahlungen müssen wegen
der Auflösung des Dienstverhältnisses geleistet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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