1. Ein Abrechnungsbescheid ist nicht
zu beanstanden, wenn die Voraussetzungen (hier: Fälligkeit der
Gegenforderung) für eine dem Bescheid zugrundeliegende Aufrechnung erst im
Zeitpunkt des Ergehens der Einspruchsentscheidung erfüllt sind.
2. Über den gesetzlichen
Wortlaut hinaus ist nach § 75 EStG gegen den Anspruch auf Kindergeld auch
eine Aufrechnung mit dem Steuererhöhungsanspruch, der sich als Folge der
Günstigerprüfung (§ 31 EStG) aus dem Wegfall des
Kinderfreibetrags bzw. aus einer nachträglichen Anrechnung von Kindergeld
bei der Einkommensteuer ergibt, zulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1351 EFG 2002 S. 1351 Nr. 21 DAAAB-09471
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Finanzgericht München, Urteil v. 25.06.2002 - 12 K 591/02
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