Fremdvergleich bei Kaufverträgen zwischen Ehegatten mit
Rückübertragungsklausel
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
1. Wird ein vermietetes
Grundstück an den anderen Ehegatten verkauft, kann der Kaufvertrag
steuerrechtlich nicht anerkannt werden, wenn zwar der Kaufpreis dem
Verkehrswert des Grundstücks entspricht, aber
Rückübertragungsklauseln vereinbart werden, die im Rahmen von
Grundstücksschenkungen oder vorweggenommenen
Vermögensübertragungen zur Absicherung des Schenkers oder
Übergebers üblich sind, nicht hingegen bei Kaufverträgen
zwischen fremden Dritten.
2. Hier: Annahme einer verschleierten
Finanzierung des privaten Hausbaus.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 753 MAAAB-09429
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 20.02.2002 - 10 K 4780/99
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