1. Die gesetzliche Regelung des
Verlustvortrags in § 10 d Abs. 2 Satz 1 EStG 1997 ist
verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber war auch unter dem Gesichtspunkt
der verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlung nicht verpflichtet, ein
der Regelung beim Verlustrücktrag (vgl. § 10 d Abs. 1 Sätze 4
und 5 EStG 1997) vergleichbares Wahlrecht auch zur Milderung der
Steuerprogression beim Verlustvortrag einzuführen.
2. Die progressive Ausgestaltung des
Einkommensteuertarifs als eine dem Leistungsfähigkeitsprinzip
entsprechende Form der Einkommensbesteuerung ist grundsätzlich
verfassungsgemäß.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1223 EFG 2002 S. 1223 Nr. 19 PAAAB-09334
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Finanzgericht München, Urteil v. 05.06.2002 - 1 K 1546/01
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