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FG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss v. - 2 V 144/99

Gesetze: EStG 1997§ 33c Abs 1 S 1EStG 1997 § 33 Abs 3FGO § 69 Abs 2 S 8FGO § 69 Abs 3 S 4 (i.d.F. vom ) GG Art 3 GGArt 19 Abs 4 FGO§ 135 Abs 1 GKG§ 20 Abs 3 GKG § 13 Abs 1

Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Kinderbetreuungskosten um die zumutbare Belastung; Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des einstweiligen Rechtsschutzes in § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO; Streitwert im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Eltern um die zumutbare Belastung nach § 33c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 1997 ist ernstlich zweifelhaft.

2. Die in § 69 Abs. 2 Satz 8 i.d.F. des JStG 1997 enthaltene Beschränkung der Möglichkeit, die Vollziehung eines Steuerbescheides auszusetzen oder aufzuheben, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Anschluss an den , BFH/NV 2000, 497).

3. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist der Streitwert mit 10 v.H. des für das Hauptverfahren anzusetzenden Betrages zu berechnen.

Fundstelle(n):
VAAAB-09319

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FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 03.02.2000 - 2 V 144/99

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