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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 19/98 EFG 2000 S. 379

Gesetze: FördG § 4, FördG § 1 Abs. 1, FördG § 3 S. 1, EStG § 7 Abs. 4

Sonderabschreibung nach Fördergebietsgesetz nicht für baurechtswidrig zum Arbeitszimmer ausgebauten Kellerraum

Leitsatz

Ein als Kellerraum (Nebengelass) genehmigter, im Bauplan mit einer lichten Höhe von 2,25 Meter ausgewiesener, von einer Lehrererin nachträglich baurechtswidrig als Arbeitszimmer ausgebauter und verwendeter Teil des Gebäudes darf nur mit der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG, nicht aber im Wege der Sonderabschreibung nach § 4 Fördergebietsgesetz bei den Werbungskosten im Rahmen der nichtselbständigen Einkünfte berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 478 Nr. 9
EFG 2000 S. 379
EAAAB-09303

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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 25.01.2000 - 2 K 19/98

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