Zulässigkeit der Buchung einer Restitutionsverpflichtung
auf einem Sonderverlustkonto
Körperschaftsteuer für
1994 und 1995 sowie gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur
Körperschaftsteuer zum
Leitsatz
Das mit einem
Rückübertragungsanspruch nach dem VermG belastete Grundstück ist
in der DM-Eröffnungsbilanz zum zu aktivieren. Die (ungewisse)
Restitutionsverpflichtung aus dem VermG ist in gleicher Höhe zu
passivieren. Eine zusätzliche Buchung auf einem Sonderverlustkonto ist
auch vor der Änderung des § 17 Abs. 4 Satz 1, letzter Halbsatz
DMBilG i.d.F. des Gesetzes vom ,
das ein ausdrückliches gesetzliches Verbot enthält, unzulässig.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 594 EFG 2002 S. 594 Nr. 10 BAAAB-09275
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Online-Dokument
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 20.02.2002 - 1 K 313/99
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