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Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 313/99 EFG 2002 S. 594

Gesetze: DMBilG § 7 Abs. 6, DMBilG § 17 Abs. 4, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 S. 1

Zulässigkeit der Buchung einer Restitutionsverpflichtung auf einem Sonderverlustkonto

Körperschaftsteuer für 1994 und 1995 sowie gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum

Leitsatz

Das mit einem Rückübertragungsanspruch nach dem VermG belastete Grundstück ist in der DM-Eröffnungsbilanz zum zu aktivieren. Die (ungewisse) Restitutionsverpflichtung aus dem VermG ist in gleicher Höhe zu passivieren. Eine zusätzliche Buchung auf einem Sonderverlustkonto ist auch vor der Änderung des § 17 Abs. 4 Satz 1, letzter Halbsatz DMBilG i.d.F. des Gesetzes vom , das ein ausdrückliches gesetzliches Verbot enthält, unzulässig.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 594
EFG 2002 S. 594 Nr. 10
BAAAB-09275

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Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 20.02.2002 - 1 K 313/99

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