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FG Köln Urteil v. - 7 K 5008/99 EFG 2001 S. 1400

Gesetze: UStG § 17 Abs 1

Umsatzsteuer:

Änderung der Bemessungsgrundlage nach Geltendmachung des kleinen Schadenersatzanspruchs

Leitsatz

1) Die Geltendmachung des kleinen Schadenersatzanspruchs bedeutet in zivilrechtlicher Hinsicht, dass der Entgeltanspruch des leistenden Unternehmers in vollem Umfang erhalten bleibt, diesem jedoch der Schadenersatzanspruch des Leistungsempfängers aufrechenbar gegenüber steht.

2) Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise führt die Geltendmachung des kleinen Schadenersatzanspruchs in umsatzsteuerlicher Hinsicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1114 Nr. 20
EFG 2001 S. 1400
VAAAB-09170

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 28.06.2001 - 7 K 5008/99

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