Steuerpflicht von Abwicklungs- und Informationshonoraren im Rahmen der Vermittlung einer sog. Sicherheits-Kompaktrente
Leitsatz
1) Abwicklungs- und Informationshonorare, die ein Berater im Rahmen der Vermittlung einer sog. Sicherheits-Kompaktrente (kreditfinanzierte
Sofortrente gegen Einmalbeitrag bei späterer Ablösung des Darlehens durch eine Kapitallebensversicherung) vom Kunden erhält,
sind umsatzsteuerpflichtig.
2) Sie sind nicht steuerfrei nach §§ 4 Nr. 8a oder Nr. 11 UStG; sie sind auch keine Nebenleistung zu einer steuerfreien Hauptleistung
"Versicherungsvermittlung".
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 176 Nr. 3 EFG 2003 S. 272 EFG 2003 S. 272 Nr. 4 BAAAB-09116
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