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FG Köln Urteil v. - 5 K 613/02 EFG 2003 S. 272

Gesetze: UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 4 Nr 8a, UStG § 4 Nr 11, UStG § 1 Abs 1

Umsatzsteuer:

Steuerpflicht von Abwicklungs- und Informationshonoraren im Rahmen der Vermittlung einer sog. Sicherheits-Kompaktrente

Leitsatz

1) Abwicklungs- und Informationshonorare, die ein Berater im Rahmen der Vermittlung einer sog. Sicherheits-Kompaktrente (kreditfinanzierte Sofortrente gegen Einmalbeitrag bei späterer Ablösung des Darlehens durch eine Kapitallebensversicherung) vom Kunden erhält, sind umsatzsteuerpflichtig.

2) Sie sind nicht steuerfrei nach §§ 4 Nr. 8a oder Nr. 11 UStG; sie sind auch keine Nebenleistung zu einer steuerfreien Hauptleistung "Versicherungsvermittlung".

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 176 Nr. 3
EFG 2003 S. 272
EFG 2003 S. 272 Nr. 4
BAAAB-09116

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FG Köln, Urteil v. 21.08.2002 - 5 K 613/02

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