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FG Köln Urteil v. - 3 K 4000/96 EFG 2001 S. 261

Gesetze: UStG § 1 Abs 1, UStG § 1 Abs 1 S 1, UStG § 4 Nr 8, UStG § 4 Nr 8 c

Umsatzsteuer

Steuerfreiheit von Umsätzen im Geschäft mit Geldforderungen

Leitsatz

1) Die Übertragung sämtlicher Rechte an und aus einem Grundstück, über deren Fortbestand nach der Überführung in Volkseigentum der DDR Ungewißheit bestand, unterliegt als sonstige Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 UStG der Umsatzsteuer.

2) Die Übertragung der "gesamten Rechtsposition, einschließlich sämtlicher Ansprüche und Rechte - gleich welcher Art -, insbesondere auch nach § 3a Abs. 5 VermG" beinhaltet die Übertragung einer Vielzahl benannter und nicht benannter Rechte und ist folglich etwas Anderes als die alleinige Abtretung eines Anspruchs auf Auskehrung des Veräußerungserlöses nach § 3a Abs. 5 VermG und mithin auch nicht steuerfrei gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe c) UStG.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 261
GAAAB-09081

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FG Köln, Urteil v. 31.08.2000 - 3 K 4000/96

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