1) a. Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c) EStG sind nur erfüllt, wenn das Kind ausbildungswillig ist und sich
um einen Ausbildungsplatz nachweislich bemüht.
b. Entsprechende Bemühungen sind auch erforderlich, wenn das Kind von einer Schwangerschaft erfahren hat.
c. Zum Umfang der Nachweispflicht.
2) Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die Kinderbetreuung an sich als kindergeldauslösenden Tatbestand anzusehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 412 EFG 2002 S. 412 Nr. 7 BAAAB-08948
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