Fortsetzung des (unterbrochenen) Klageverfahrens bei Aufnahme durch Insolvenzverwalter - Aufrechnung von in verschiedenen
Rechtswegen geltend zu machenden Forderungen - Feststellungslastverteilung bei Streit über den Zugang einer Abtretungsanzeige
Leitsatz
1) Eine Aufrechnung ist auch dann zulässig und materiell-rechtlich wirksam, wenn Forderung und Gegenforderung in verschiedenen
Verfahrensarten (Rechtswegen) geltend zu machen sind.
2) Die Nachweispflicht und damit die Feststellungslast für Zugang und Zugangszeitpunkt einer dem Finanzamt zur Kenntnis gegebenen
Abtretungsanzeige trägt der Steuerpflichtige.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 133 EFG 2004 S. 133 Nr. 2 KAAAB-08932