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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 V 2309/02 EFG 2002 S. 1577

Gesetze: EStG § 34, EStG § 2 Abs. 3

Verlustverrechnung bei tarifbegünstigten Einkünften.

Leitsatz

1. Bei der anteiligen Verlustverrechnung mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten nach § 2 Abs. 3 EStG ist das Verhältnis nach den Einkünften unter Einschluss von begünstigten Veräußerungsgewinnen zu ermitteln.

2. Die Verrechnung des auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfallenden Anteils mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten ist vorrangig mit den tariflich voll besteuerten und erst nach deren Verzehr mit den tarifbegünstigten Einkünften vorzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1577
EFG 2002 S. 1577 Nr. 24
SAAAB-08536

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 04.09.2002 - 1 V 2309/02

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