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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 4527/00 EFG 2003 S. 573

Gesetze: StBerG § 20 Abs. 2 Nr. 1, StBerG § 14 Abs. 1 Nr. 7, StBerG § 13 Abs. 1

Gestaltung der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins

Leitsatz

1. Überschreitet die Amtszeit des Vorstandes eines Lohnsteuerhilfevereins mehr als 8 Jahre, verliert der Verein den Charakter als Selbsthilfeeinrichtung seiner Mitglieder.

2. Die Möglichkeit der Absenkung des einheitlichen Vereinsbeitrags nach sozialen Gesichtspunkten ist zulässig, wobei die Höhe des Arbeitslohnes grundsätzlich ein brauchbares Kriterium darstellt.

3. Die Staffelung des Beitrags nach sozialen Gesichtspunkten, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds orientieren, bleibt auch dann rechtmäßig, wenn sie im Einzelfall zu ähnlichen Ergebnissen führt, wie eine Bezahlung nach dem Geschäftswert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 573
EFG 2003 S. 573 Nr. 8
BAAAB-08507

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 24.09.2002 - 13 K 4527/00

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