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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1038/22

Gesetze: StBerG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5

Unzulässige Engeltlichkeit von Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins

Leitsatz

Die zusätzliche Berücksichtigung steuerlicher Merkmale eines Mitgliedes eines Lohnsteuerhilfevereins durch eine höhere Einstufung in eine für seinen Mitgliedsbeitrag maßgebliche Beitragsstufe kann zu einem nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Steuerberatungsgesetz unzulässigen besonderen Entgelt führen, soweit diese Merkmale, z.B. Einnahmen aus bestimmten Einkunftsarten, bereits über die Beitragsbemessungsgrundlage "Einkommen" die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt haben.

Fundstelle(n):
BFH/PR 2024 S. 6 Nr. 2
DStR 2024 S. 518 Nr. 9
DStR 2024 S. 520 Nr. 9
DStR-Aktuell 2024 S. 14 Nr. 9
MAAAJ-56836

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.04.2023 - 4 K 1038/22

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