Umsatzsteuer: Widerruf der Option zur Regelbesteuerung durch einen Kleinunternehmer
Leitsatz
Nach der Bestimmung des § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG bindet die Optionserklärung den Kleinunternehmer grundsätzlich für fünf Kalenderjahre.
Es besteht für ihn jedoch die Möglichkeit, die Option gem. § 19 Abs. 2 Satz 3 UStG zu widerrufen. Der Widerruf muss jedoch
gem. § 19 Abs. 2 Satz 4 UStG spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuererklärung des Kalenderjahres, für das der Widerruf
gelten soll, erklärt werden, d. h. bis zum Ablauf der Einspruchsfrist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1336 EFG 2002 S. 1336 Nr. 20 EAAAB-08156
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