Steuerliche Behandlung einer Abfindung wegen Nichtverlängerung eines befristeten Anstellungsvertrages
Leitsatz
Eine Abfindung wegen Nichtverlängerung eines befristeten Anstellungsvertrags ist nicht nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei, kann
aber als Entschädigung für entgehende Einnahmen gemäß § 24 Nr. 1 Bstb. a, § 34 Abs. 1, Ab s. 2 Nr. 2 EStG (1994) steuerbegünstigt
sein.
Soweit die Abfindung bei Auslaufen des befristeten Anstellungsvertrags für die Dauer der bisherigen Konzernzugehörigkeit
in der Höhe gewährt wird, wie sie sonst im Voraus für eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses vereinbart ist,
handelt es sich nicht um eine solche Entschädigung für entgehende Einnahmen, sondern um eine nach § 34 (Abs. 3) EStG (1994)
steuerbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1001 Nr. 16 EFG 2002 S. 1043 EFG 2002 S. 1043 Nr. 16 VAAAB-08120
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 30.11.2001 - III 59/01
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