Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 29.06.2000 6 AZR 900/98

Öffentlicher Dienst; | Rufbereitschaft per Handy

Rufbereitschaft i. S. von § 15 Abs. 6b Unterabs. 1 BAT ist gegeben, wenn der Angestellte verpflichtet ist, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Die vom Arbeitgeber angeordnete ,,Erreichbarkeit per Handy'' erfüllt diese Voraussetzungen. Zwar ist der Angestellte nicht verpflichtet, sich an einer bestimmten, dem Arbeitgeber mitzuteilenden Stelle aufzuhalten, sondern kann seinen Aufenthalt wählen und verändern. Er ist dennoch während der ,,Erreichbarkeit per Handy'' in der Bestimmung seines Aufenthalts beschränkt, da er verpflichtet ist, Aufenthaltsorte zu wählen, an denen er über ein von ihm ständig betriebs- und empfangsbereit zu haltendes Funktelefon erreicht...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen