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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - V 157/00

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Gemeinsame Beherrschung einer Kapitalgesellschaft; Angemessenheit von Gewinntantiemen

Leitsatz

Ein Fall der gemeinsamen Beherrschung einer Kapitalgesellschaft ist insbesondere dann gegeben, wenn mehrere Gesellschafter, von denen keiner die Gesellschaft alleine beherrscht, aus eigener Interessenlage heraus gleichlautende Anstellungsverträge abschließen.

Soweit Tantiemeversprechen gegenüber beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern insgesamt den Satz von 100 % des Jahresüberschusses der Gesellschaft übersteigen, spricht der Beweis des ersten Anscheins für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAB-07849

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 06.09.2000 - V 157/00

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