Aufwand zur Beseitigung der Folgen von Formaldehydausgasungen bei selbstgenutzter Wohnung als außergewöhnliche Belastung;
Werbungskostenabzug bei leerstehender Einliegerwohnung
Leitsatz
1. Aufwendungen zur Beseitigung einer konkreten Gesundheitsgefährdung durch Formaldehydausgasungen in einer Wohnung im eigenen
Haus können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Zum Nachweis der Gesundheitsgefährdung bedarf es nicht zwingend
eines amtsärztlichen Gutachtens.
2. Die Anerkennung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung wegen Leerstands einer vormals fremdvermieteten Einliegerwohnung
kommt nur in Betracht, wenn mit der künftigen Erzielung von Einnahmen nach Beseitigung der Umweltbelastung in absehbarer Zeit
zu rechnen ist. Daran fehlt es, wenn bzgl. der Sanierungsmaßnahmen noch keine konkreten Vorstellungen bestehen.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1388 EFG 2002 S. 1388 Nr. 21 NAAAB-07638
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.06.2002 - 8 K 6984/00 E
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