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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 6984/00 E EFG 2002 S. 1388

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1

Aufwand zur Beseitigung der Folgen von Formaldehydausgasungen bei selbstgenutzter Wohnung als außergewöhnliche Belastung; Werbungskostenabzug bei leerstehender Einliegerwohnung

Leitsatz

1. Aufwendungen zur Beseitigung einer konkreten Gesundheitsgefährdung durch Formaldehydausgasungen in einer Wohnung im eigenen Haus können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Zum Nachweis der Gesundheitsgefährdung bedarf es nicht zwingend eines amtsärztlichen Gutachtens.

2. Die Anerkennung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung wegen Leerstands einer vormals fremdvermieteten Einliegerwohnung kommt nur in Betracht, wenn mit der künftigen Erzielung von Einnahmen nach Beseitigung der Umweltbelastung in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Daran fehlt es, wenn bzgl. der Sanierungsmaßnahmen noch keine konkreten Vorstellungen bestehen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1388
EFG 2002 S. 1388 Nr. 21
NAAAB-07638

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.06.2002 - 8 K 6984/00 E

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