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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 6082/99 E EFG 2001 S. 1362

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Berufsbegleitendes Erststudium zum Diplom-Wirtschaftsinformatiker als begrenzt abzugsfähige Ausbildungskosten

Leitsatz

Aufwendungen eines EDV-Kaufmanns für ein berufsbegleitendes Erststudium zum Diplom-Wirtschaftsinformatiker sind ungeachtet der damit verbundenen Förderung der Einkunftserzielung im ausgeübten Beruf nur als Berufsausbildungskosten (mit der Folge des begrenzten Sonderausgabenabzugs) berücksichtigungsfähig.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1202 Nr. 22
EFG 2001 S. 1362
TAAAB-07610

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.05.2001 - 7 K 6082/99 E

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