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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 3172/01 E EFG 2003 S. 1247

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 Satz 4, EStG § 50c Abs. 1 Satz 1, AO § 42

Kein Gestaltungsmissbrauch beim Verkauf von Anteilen an einer liquidationsreifen Gesellschaft

Leitsatz

1. Die Veräußerung nicht wesentlicher Beteiligungen an Projektkapitalgesellschaften mit anschließender ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung bei der Erwerberkapitalgesellschaft (sog. Anteilsrotation) kann nur dann einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten darstellen, wenn eine Veräußerung tatsächlich wirtschaftlich nicht gewollt war.

2. Dies kommt in Betracht, wenn die Anteilseigner der Projektgesellschaften zugleich die erwerbende Gesellschaft beherrschen, diese sogleich liquidiert wird und das Vermögen der Projektgesellschaften bereits vor Veräußerung auf die Anteilseigner übertragen worden ist.

3. Ob § 50c Abs. 1 Satz 1 EStG in diesen Fällen die Anwendung des § 42 AO ausschließt, bleibt offen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1247
EFG 2003 S. 1247 Nr. 17
DAAAB-07595

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.05.2003 - 7 K 3172/01 E

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