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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 2932/01 E EFG 2002 S. 968

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Private Mitveranlassung von Fortbildungskosten zum Zecke des Erwerbs der Zusatzbezeichnung ”Arzt für Sportmedizin” im Rahmen eines Wintersportlehrgangs

Leitsatz

Aufwendungen eines nichtselbständig tätigen Arztes für die notwendige Teilnahme an einem 2-wöchigen Wintersportlehrgang zum Zwecke des Erwerbs der Zusatzbezeichnung ”Arzt für Sportmedizin” können - mit Ausnahme der Teilnahmegebühr - nicht als Werbungskosten abgezogen werden, wenn ihre nicht unwesentliche private Mitveranlassung durch das im Vordergrund stehende Skifahren, die touristische Ausrichtung von Veranstaltungsort und -zeit sowie die freie Verfügbarkeit von 3 Vormittagen indiziert wird. Die Festlegung der Veranstaltungsbedingungen durch den zuständigen ärztlichen Fachverband und das Fehlen von Alternativangeboten gebieten keine abweichende Beurteilung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 922 Nr. 15
EFG 2002 S. 968
EFG 2002 S. 968 Nr. 15
JAAAB-07593

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.03.2002 - 7 K 2932/01 E

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