Private Mitveranlassung von Fortbildungskosten zum Zecke des Erwerbs der Zusatzbezeichnung ”Arzt für Sportmedizin” im Rahmen
eines Wintersportlehrgangs
Leitsatz
Aufwendungen eines nichtselbständig tätigen Arztes für die notwendige Teilnahme an einem 2-wöchigen Wintersportlehrgang zum
Zwecke des Erwerbs der Zusatzbezeichnung ”Arzt für Sportmedizin” können - mit Ausnahme der Teilnahmegebühr - nicht als Werbungskosten
abgezogen werden, wenn ihre nicht unwesentliche private Mitveranlassung durch das im Vordergrund stehende Skifahren, die touristische
Ausrichtung von Veranstaltungsort und -zeit sowie die freie Verfügbarkeit von 3 Vormittagen indiziert wird. Die Festlegung
der Veranstaltungsbedingungen durch den zuständigen ärztlichen Fachverband und das Fehlen von Alternativangeboten gebieten
keine abweichende Beurteilung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 922 Nr. 15 EFG 2002 S. 968 EFG 2002 S. 968 Nr. 15 JAAAB-07593
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.03.2002 - 7 K 2932/01 E
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