Keine Umsatzsteuer-Ermäßigung beim Verkauf von Kleinst-Kfz, die nicht als Rollstühle oder rollstuhlähnliche Fahrzeuge einzuordnen
sind
Leitsatz
Der Vertrieb von für die Mobilität im Straßenverkehr konstruierten Kleinst-Kfz mit 2 Sitzen, serienmäßiger Fußpedalerie und
auf 10 oder 25 km/h beschränkter Höchstgeschwindigkeit unterliegt ungeachtet deren straßenverkehrsrechtlicher Einordnung als
motorisierter Krankenfahrstuhl nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Kranke und Behinderte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1115 Nr. 18 EFG 2003 S. 1203 EFG 2003 S. 1203 Nr. 16 WAAAB-07541
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.05.2003 - 5 K 7299/00 U
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