Keine Umsatzsteuer-Ermäßigung beim Verkauf von Kleinst-Kfz, die nicht als Rollstühle oder rollstuhlähnliche Fahrzeuge einzuordnen
sind
Leitsatz
Der Vertrieb von für die Mobilität im Straßenverkehr konstruierten Kleinst-Kfz mit 2 Sitzen, serienmäßiger Fußpedalerie und
auf 10 oder 25 km/h beschränkter Höchstgeschwindigkeit unterliegt ungeachtet deren straßenverkehrsrechtlicher Einordnung als
motorisierter Krankenfahrstuhl nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Kranke und Behinderte.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1115 Nr. 18 EFG 2003 S. 1203 EFG 2003 S. 1203 Nr. 16 WAAAB-07541
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.05.2003 - 5 K 7299/00 U
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.