Zuteilung von Bonusaktien als Minderung der Anschaffungskosten
Leitsatz
Bonusaktien, die Kapitalanlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien aus Anlass des Börsengangs einer Gesellschaft (Dt.
Telekom AG) unter der Bedingung einer bestimmten Haltedauer von einem Großaktionär aus eigenen Beständen unentgeltlich zugesagt
worden sind, führen weder zu Einkünften aus Kapitalvermögen noch aus steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, sondern zu einer
Verminderung der ursprünglichen Anschaffungskosten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1423 Nr. 23 EFG 2002 S. 1382 EFG 2002 S. 1382 Nr. 21 FR 2002 S. 1131 Nr. 20 KÖSDI 2003 S. 13599 Nr. 2 OAAAB-07441
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.07.2002 - 2 K 4068/01 E
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