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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 5072/00 E EFG 2002 S. 1454

Gesetze: EStG § 32b Abs. 2 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 1 Satz 2, EStG § 34 Abs. 1 Satz 3

Einkommensteuererhöhende Auswirkung des Progressionsvorbehalts nur bei positivem zu versteuerndem Einkommen

Leitsatz

Bei der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte kann die Regelung über den Progressionsvorbehalt (wegen Bezugs von Arbeitslosengeld) nur tariferhöhend berücksichtigt werden, wenn das nach der sog. 1/5-Regelung zu ermittelnde verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Bezüge (Steuersatz-Einkommen) positiv ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1378 Nr. 22
EFG 2002 S. 1454
EFG 2002 S. 1454 Nr. 22
PAAAB-07432

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.05.2002 - 1 K 5072/00 E

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