Verjährung bei wegen Fälschung der LSt-Karte fehlerhafter Anrechnungsverfügung
Leitsatz
Eine aufgrund Fälschung der Lohnsteuerkarte fehlerhafte Anrechnungsverfügung bewirkt keine Unterbrechung der Verjährung des
sich bei zutreffender Abrechnung ergebenden Zahlungsanspruchs der Finanzbehörde (Abgrenzung zum , BFH/NV 1996, 866).
Eine analoge Anwendung des bei Änderung der Steuerfestsetzung geltenden Aufteilungsmaßstabes (§ 273 Abs. 1 AO) auf wegen einer
bislang fehlerhaften Abrechnung rückständige Steuern scheidet bereits wegen der in diesem Fall nicht erfüllten Voraussetzung
der Tilgung der bisher festgesetzten Steuer (§ 273 Abs. 2 AO) aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAB-07405
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.12.1998 - 18 K 4582/95 AO
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