Anknüpfung des Kindergeldanspruchs an Aufenthaltsberechtigung bzw. -erlaubnis verfassungsrechtlich unbedenklich
Leitsatz
Die Bindung des Kindergeldanspruchs von Ausländern an den Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis in Abgrenzung
zu einer bloßen Aufenthaltsbewilligung oder -befugnis ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Steuerfreiheit des
Existenzminimums wird in diesen Fällen durch Abzug des Kinderfreibetrages sichergestellt. Soweit das Kindergeld darüber hinaus
eine Sozialleistung beinhaltet, konnte der Gesetzgeber ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz und den Schutz von Ehe und Familie
typisierend nach der Qualität des Aufenthaltstitels als Indiz für einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt im Inland differenzieren.
Eine Verpflichtung zur allgemeinen Gewährung dieser Sozialleistung besteht nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 475 EFG 2002 S. 475 Nr. 8 JAAAB-07392
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.11.2001 - 18 K 1922/01 Kg
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