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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 5708/00 EFG 2002 S. 1313

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 Satz 1EStG § 31 Abs. 1 Satz 1EStG § 32 Abs. 6 NATO-Truppenstatut Art. II Abs. 1 Satz 2

Kindergeldanspruch bei Angehörigen von Natostreitkräften

Leitsatz

1. Angehörige der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, die dem NATO-Truppenstatut unterliegen haben keinen ausländerrechtlichen Status in der Bundesrepublik Deutschland und damit keinen Anspruch auf Kindergeld.

2. Bei Ausländern ohne Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis erfolgt die steuerliche Entlastung für Kinder ausschließlich über die Kinderfreibeträge.

3. Ausländer ohne ein dauerndes Bleiberecht haben Anspruch auf eine der Menschenwürde entsprechende Grundversorgung und auf eine der steuerlichen Leistungsfähigkeit entsprechende steuerliche Behandlung ihrer Einkünfte, aber keinen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1313
EFG 2002 S. 1313 Nr. 20
CAAAB-08576

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 06.06.2002 - 3 K 5708/00

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