Ablösung von Versorgungsansprüchen eines alleinigen Geschäftsführers als tarifbegünstigte Entschädigung einer Pensionsverpflichtung
Leitsatz
Die Abgeltung des Witwenpensionsanspruchs der durch Erbfall in die Position der Alleingesellschafter-Geschäftsführerin eingetretenen
Berechtigten kann auf einer Zwangslage beruhen und damit als steuerbegünstigte Entschädigung zu behandeln sein, wenn eine
Fortführung der Kapitalgesellschaft zur Abwicklung der Pensionsansprüche nach wirtschaftlichen Maßstäben unsinnig gewesen
wäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 880 Nr. 14 EFG 2002 S. 831 EFG 2002 S. 831 Nr. 13 QAAAB-07381
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.03.2002 - 17 K 4226/99 E
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