1. Nach dem vorrangigen EG-Recht (Rs.C-107/94 ”Asscher”, EuGHE I 1996, 3089) dürfen die inländischen Einkünfte eines beschränkt
steuerpflichtigen niederländischen Staatsbürgers aus selbständiger Tätigkeit unabhängig von der Erlangung von Progressionsvorteilen
gegenüber einem unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht dem Mindeststeuersatz von 25% unterworfen werden.
2. Bei der Anwendung des Einkommensteuertarifs des § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG auf diese Einkünfte muss notwendigerweise auch
der Grundfreibetrag berücksichtigt werden.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1309 BAAAB-07373
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.07.2002 - 17 K 2204/02 E
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