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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 5128/97 E EFG 2001 S. 145

Gesetze: EStG § 17 Abs. 4 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 1 Satz 1, EStG § 34 Abs. 1 Satz 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, UmwStG 1996 § 21 Abs. 1 Satz 2, UmwStG 1996 § 21 Abs. 2 Nr. 3, UmwStG 1993 § 21 Abs. 2 Nr. 4

Ermäßigte Besteuerung von Liquidationsgewinnen aus einbringungsgeborenen Anteilen

Leitsatz

Liquidationsgewinne aus einbringungsgeborenen Anteilen einer natürlichen Person an einer Kapitalgesellschaft unterliegen nach dem bis zum geltenden UmwStG auch dann nur dem halben Steuersatz, wenn sie nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören. Eine analoge Anwendung des § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG kommt insoweit nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 187 Nr. 4
EFG 2001 S. 145
PAAAB-07270

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.10.2000 - 13 K 5128/97 E

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