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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 10 V 1007/02 AE (E) EFG 2002 S. 688

Gesetze: EStG § 48 Abs. 1 Satz 1, EStG § 48 Abs. 2 Satz 2, EStG § 48b Abs. 1 Satz 1, EStG § 48b Abs. 2, EStG § 48c Abs. 1 Nr. 1

Gefährdung von Steueransprüchen und Steuerabzug bei Bauleistungen

Leitsatz

Die Regeln über den Steuerabzug bei Bauleistungen in §§ 48-48 d EStG i.d.F. des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom gelten in gleicher Weise für in- und ausländische Anbieter.

2. Von dem Nichtbestehen zu sichernder Steueransprüche kann auch bei voraussichtlicher Verlusterzielung nur ausgegangen werden, wenn seitens des Anbieters keine Lohnsteuer einzubehalten und anzumelden ist.

3. Die zu sichernden Steueransprüche erscheinen gefährdet, wenn der Anbieter in der Vergangenheit ohne erkennbaren Entschuldigungsgrund seine Steuererklärungs- und -zahlungspflichten nicht erfüllt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 889 Nr. 14
EFG 2002 S. 688
OAAAB-07201

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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 04.03.2002 - 10 V 1007/02 AE (E)

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