Kindergeld nach Entführung des Kindes durch nicht sorgeberechtigten Elternteil; Beweislast der Kindergeldstelle bei Rückforderung
Leitsatz
1. Will die Behörde die Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs.2 EStG aufheben, trägt sie die objektive Beweislast dafür, dass
und zu welchem Zeitpunkt Änderungen in den kindergeldanspruchsbegründenden Verhältnissen eingetreten sind.
2. Hat die Mutter widerrechtlich das Kind an einen unbekannten Ort entführt, verliert der sorgeberechtigte Vater nicht automatisch
ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind bei der Polizei als vermisst gemeldet wird, seinen Kindergeldanspruch.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAB-07173
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.09.1999 - 15 K 3727/98 Kg
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