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Finanzgericht Bremen Urteil v. - 197071K 7

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1, EStG § 33a Abs. 5, EStG § 33, BGB § 1360, BGB § 1589

Neuregelung des Abzugs von Unterhaltaufwendungen durch das JStG 1996

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

Unterhaltsaufwendungen werden ab dem Veranlagungszeitraum 1996 nur noch nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt, wenn sie an eine dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigte oder dieser gleichgesellten Person geleistet werden. Für Unterhaltsaufwendungen kommt eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG nicht in Betracht. Die Regelung des Abzugsverbots in § 33a Abs. 5 EStG ist verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAB-07109

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Finanzgericht Bremen, Urteil v. 18.12.1997 - 197071K 7

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