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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 6 K 1892/01 EFG 2002 S. 1598

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG § 15 Abs. 2

Zurechnung gewerblicher Einkünfte bei Führung des Unternehmens durch den Ehemann und Anmeldung auf den Namen der Ehefrau

Einkommensteuer 1991 und 1992

Leitsatz

Hat die Ehefrau das Gewerbe angemeldet und bis zur Abmeldung auf eigene Rechnung und Gefahr betrieben (u. a. Inhaberin des Geschäftskontos, Schuldnerin des betrieblichen Darlehens, Haftung gegenüber den Gläubigern, Vereinnahmung der betrieblichen Erträge), so hat sie hierdurch Unternehmerinitiative entfaltet; folglich sind ihr die Einkünfte auch dann zuzurechnen, wenn der Ehemann die Geschäftsidee hatte und er bei der Führung des Unternehmens weitgehend freie Hand hatte.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1598
EFG 2002 S. 1598 Nr. 24
JAAAB-07058

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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 10.07.2002 - 6 K 1892/01

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