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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 5 K 2459/00 EFG 2002 S. 198

Gesetze: EStG 1997 § 33a Abs. 1 S. 1BGB § 1615l Abs. 2BGB § 1581BGB § 1603 Abs. 1BGB 1615l Abs. 3 S. 3

Auch nach 1996 Anwendung der Opfergrenze auf Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Auch nach der Neufassung von § 33a Abs. 1 EStG ab 1996 ist bei Unterhaltszahlungen des – nach § 1615I Abs. 2 BGB unterhaltspflichtigen – Mannes an die – mit ihm in eheähnlicher Gemeinschaft lebende – Mutter seines Kindes die sogenannte Opfergrenze zu beachten.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 198
EFG 2002 S. 198 Nr. 4
HAAAB-07037

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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 08.11.2001 - 5 K 2459/00

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