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FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG Urteil v. - 3 K 922/99 E EFG 2001 S. 669

Gesetze: AO 1977 § 233a, AO 1977 § 239 Abs 2, AO 1977 § 238 Abs 2

Verzinsung von Steuerguthaben bis zu 100 DM aufgrund von Änderungsbescheiden

Leitsatz

Eine Änderung der Steuerfestsetzung löst grundsätzlich eine Änderung der bisherigen Zinsfestsetzung aus. Dies gilt auch, wenn sich aus dem Änderungsbescheid ein Steuerguthaben von unter 100 DM ergibt. Weder die Kleinbetragsanordnung des § 239 Abs. 2 AO noch das Abrundungsgebot des § 238 Abs. 2 AO finden hier Anwendung.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1252 Nr. 22
EFG 2001 S. 669
MAAAB-06996

Preis:
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FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG, Urteil v. 23.01.2001 - 3 K 922/99 E

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