Schadensersatzzahlungen Dritter wegen Tötung des Vaters als Einkünfte oder Bezüge des Kindes; Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung
gegenüber den Unterhaltsleistungen der leiblichen Eltern
Leitsatz
1. Zahlungen des Dritten nach § 844 Abs. 2 BGB an ein Kind, die die Unterhaltsanprüche des Kindes gegenüber dem aufgrund des
schuldhaften Verhaltens des Dritten getöteten Vaters ersetzen sollen, sind eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes i.S. des
§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.
2. Die Ungleichbehandlung der nicht zu eigenen Einkünften oder Bezügen des Kindes führenden Unterhaltsleistungen der leiblichen
Eltern gegenüber den Schadensersatzzahlungen Dritter nach § 844 Abs. 2 BGB ist verfassungsgemäß.
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Fundstelle(n): EFG 2000 S. 569 HAAAB-06561
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FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 09.03.2000 - 8 K 276/97
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