Gesellschafterdarlehen von Kommanditisten gehören bei
fehlendem Verlustausgleich nicht zum Kapitalkonto i. S. des § 15a EStG der
Kommanditisten
einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung
1998
Leitsatz
Gewähren die Kommanditisten ihrer KG (Publikums-KG)
Gesellschafterdarlehen, so gehören diese nicht zum
„Kapitalkonto” der Kommanditisten i. S. des § 15a EStG 1998,
wenn auf dem Darlehenskonto am Ende des Wirtschaftsjahres ein Ausgleich der
Verluste nicht erfolgt. Dies gilt auch, wenn das Darlehenskonto ein sog.
Finanzplandarlehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 996 EFG 2003 S. 996 Nr. 14 AAAAB-06251
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.04.2003 - 11 K 225/00
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