Steuerbarkeit der auf Bodenseeschiffen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegebenen Speisen und Getränke; Kein Vertrauensschutz
wegen Änderung der Rechtsprechung nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 im Einspruchsverfahren
Leitsatz
1. Die auf den Bodenseeschiffen eines im Inland betriebenen Unternehmens während der Schifffahrt erbrachten Restaurationsleistungen
sind steuerbar, da sich der Ort der sonstigen Leistung in Ermangelung einer Betriebsstätte danach richtet, wo das Unternehmen
betrieben wird.
2. Mit Urteil vom - XI R 18/94 (BStBl II 1998, 278) - hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Abgabe
von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle als Lieferung anzusehen ist, aufgegeben und beurteilt solche Umsätze
nunmehr als Dienstleistungen i.S. des § 3 Abs. 9 UStG.
3. Ändert sich die Rechtsprechung während des Einspruchsverfahrens zuungunsten eines Steuerpflichtigen, steht der in § 176
Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 für bestandskräftige Bescheide niedergelegte Vertrauensschutz einer Verböserung nicht entgegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 929 DAAAB-06169
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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG v. 08.02.2001 - 14 K 131/00
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