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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG  v. - 14 K 131/00 EFG 2001 S. 929

Gesetze: AO 1977 § 176 Abs. 1 Nr. 3UStG 1980 § 3 Abs. 9UStG 1980 § 3a Abs. 1 § AO 1977 § 12UStG 1980 § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2

Steuerbarkeit der auf Bodenseeschiffen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegebenen Speisen und Getränke; Kein Vertrauensschutz wegen Änderung der Rechtsprechung nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 im Einspruchsverfahren

Leitsatz

1. Die auf den Bodenseeschiffen eines im Inland betriebenen Unternehmens während der Schifffahrt erbrachten Restaurationsleistungen sind steuerbar, da sich der Ort der sonstigen Leistung in Ermangelung einer Betriebsstätte danach richtet, wo das Unternehmen betrieben wird.

2. Mit Urteil vom - XI R 18/94 (BStBl II 1998, 278) - hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle als Lieferung anzusehen ist, aufgegeben und beurteilt solche Umsätze nunmehr als Dienstleistungen i.S. des § 3 Abs. 9 UStG.

3. Ändert sich die Rechtsprechung während des Einspruchsverfahrens zuungunsten eines Steuerpflichtigen, steht der in § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 für bestandskräftige Bescheide niedergelegte Vertrauensschutz einer Verböserung nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 929
DAAAB-06169

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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG v. 08.02.2001 - 14 K 131/00

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